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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsabschluss:

Der Vertrag zwischen Veranstalter und Auftraggeber kommt  zustande, sobald dem Veranstalter die schriftliche Anmeldung des Auftraggebers vorliegt.

 

Zahlungsbedingungen:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens eine Woche nach Anmeldungseingang die vereinbarte Auftragssumme auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betriebes an.

Mit Leistung der Zahlung gelten unsere Veranstaltungs-/Reisebedingungen als angenommen. Die Nichtzahlung gilt nicht als Abmeldung.

 

Leistungen:

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter  Änderungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und das Gesamtkonzept der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Falls eine wesentliche Leistungsänderung oder eine Preisänderung eingetreten ist, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, sind wir verpflichtet, diese dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe mitzuteilen, sofern dies zeitlich und technisch möglich ist. Ist die Leistungsänderung einem Kunden, aus für uns erkennbaren Gründen, nicht zuzumuten, kann er, solange noch keine Leistung  in Anspruch genommen wurde, ohne Rücktrittskosten vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Erhöhung des Veranstaltungspreises um mehr als 10% hat der Kunde das Recht zum gebührenfreien Rücktritt binnen 10 Tagen. Kommt es zu einem Ausfall der Leistung  oder einer Änderung des Leistungsumfangs durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Gewitter, Unwetter, zu niedrige Wasserstände etc.) oder unvorhersehbare Ereignisse,  besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz von Veranstaltungs- oder Reisekosten. Über eine Programmänderung entscheidet allein der Veranstalter und/oder Übungsleiter.

 

Stornoregelungen:

Der Auftraggeber kann jederzeit von einer gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Veranstalter gilt als Grundlage zur Berechnung der Rücktrittsgebühren. Diese berechnen sich nach Tagen vor Veranstaltungs-/Reisebeginn:

bis 31 Tage vor Veranstaltungs-/Reiseantritt: 10%

ab 30. bis 22. Tag vor Veranstaltungs-/Reiseantritt: 30%

ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungs-/Reiseantritt: 50%

ab 14. bis 8. Tag vor Veranstaltungs-/Reiseantritt: 70%

ab 7. Tag vor Veranstaltungs-/Reiseantritt und im Falle des unangekündigten Nichtantritts 100%

Es gilt das Eingangsdatum beim Veranstalter als Stichtag. Die Rücktrittsgebühren gelten auch, wenn der Teilnehmer wegen fehlender Dokumente an der Teilnahme gehindert ist. Die Rückerstattung erfolgt generell durch Überweisung unter Abzug der genannten Kosten.

Beendet ein Teilnehmer die Veranstaltung auf eigenen Wunsch vorzeitig, besteht kein Anspruch auf anteilige oder gesamte Kostenrückerstattung.

 

Rücktritt des Veranstalters:

Aus folgenden Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen:

1. Wenn der Teilnehmer den Veranstaltungspreis  nicht vertragsgemäß bezahlt, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

2. Wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht ist. In diesem Fall muss die Rücktrittserklärung des Veranstalters dem Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungs-/Reisebeginn zugehen. Angaben zur Mindestteilnehmerzahl sind im Angebot und Anmeldeformular angegeben. Die Rückerstattung der Auftragssumme erfolgt in diesem Fall durch Überweisung.

3. Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Umständen (Unwetter, Streiks, Krieg, Epidemien oder ähnliches) nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

4. Wenn ein Teilnehmer die Weisungen des Veranstalters trotz Abmahnung nicht befolgt,  die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich rechtswidrig verhält, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

Haftung :

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen, aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Wir haften für eine gewissenhafte Veranstaltungs-/Reisevorbereitung und –abwicklung. Die Veranstaltungen sind z. T. mit Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr.  Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar sind. Alle Teilnehmer an Veranstaltungen bei „Die Natur in Dir“ sind über eine Betriebshaftpflicht versichert.

 

Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Für Verlust von Eigentum, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer durch Dritte haftet der Veranstalter nicht.

 

Teilnahmebedingungen:

Der Auftraggeber und Endkunde verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer hat die Pflicht den Weisungen des Veranstalters, der Mitarbeiter und Hilfspersonen strikt zu folgen. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Es gibt in diesem Falle keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.

 

Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertrautheit behandeln.

 

Insbesondere werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeitet und genutzt, sowie gegen unbefugten Zugriff gesichert und nur nach ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weitergegeben.

 

Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Schlussbestimmung:

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 

 

 

 

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